Frauen Union Ostalb Pressemitteilung 1/2012
Die Frauen Union Ostalb setzt sich für eine bessere Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung ein. „Die Stärkung der eigenständigen Alterssicherung für Frauen ist für uns ein zentrales Anliegen“, erklärte die Kreisvorsitzende Maria Harsch-Bauer.
Frauen würden in Deutschland ein um 59,6 % geringeres eigenes Alterssicherungseinkommen als Männer beziehen. „Die Ursachen für diese Rentenlücke ist in den unterschiedlichen Lebensverläufen von Frauen und Männern zu suchen. Gerade ältere Frauen haben lange familienbedingte Lücken im Erwerbsverlauf. Kindererziehung bedeutet für Frauen aber nicht nur die Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, sondern häufig auch langjährige Teilzeitarbeit und geringere Aufstiegschancen. Damit einher gehen geringere Erwerbseinkommen und geringere Rentenanwartschaften“, so Maria Harsch-Bauer nach der letzten Kreisvorstandssitzung am vergangenen Dienstag in Aalen.
1986 sei die Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung durch die Regierung Helmut Kohl eingeführt worden. Familienleistungen wurden in der Rentenversicherung seither schrittweise ausgebaut. So könnten heute für ab 1992 geborene Kinder bis zu 5,3 Entgeltpunkte je Kind erworben werden. Das bedeute derzeit eine monatliche Rente von bis zu 145,59 €. „Hier werden die Kindererziehungszeiten aus unserer Sicht ausreichend berücksichtigt“, betonte Harsch-Bauer. Ein gravierender Unterschied bestehe jedoch zu Kindern, die vor 1992 geboren wurden. Für sie werde nur ein Entgeltpunkt angerechnet, also maximal 27,47 € pro Monat.
Die Frauen Union (FU) fordert jetzt die Anrechnung von weiteren zwei Entgeltpunkten für künftige Rentnerinnen bzw. Rentner, die ihre Kinder vor 1992 geborene haben. „Wir haben gute Argumente: Wir wollen Gerechtigkeit für ältere Mütter“, bekräftigte die Kreisvorsitzende.
„Die Stärkung der eigenständigen Alterssicherung ist für uns enorm wichtig“, so Maria Harsch-Bauer weiter. Auch wenn die tatsächlichen Alterseinkünfte von Frauen vor allem bei der Betrachtung des gesamten Haushaltseinkommens (also inklusive der Rentenansprüche des Mannes) bzw. der Einbeziehung von Hinterbliebenenrenten und anderen Einkunftsarten günstiger ausfalle. „Aber die Hinterbliebenenrente ist ein abgeleiteter Anspruch. Durch die Zunahme der Zahl der Scheidungen verliert dieser an Bedeutung.“ Ältere, noch nicht in Rente befindliche Mütter seien auch von neuen gesetzlichen Regelungen wie den Veränderungen durch die Unterhaltsrechtsreform betroffen. „Mit unserer Forderung wollen wir möglicher Altersarmut von Frauen ein Stück entgegen treten“, so die FU-Vorsitzende.
„Die CDU ist die Familienpartei. Unser Ziel ist die Wahlfreiheit der Lebensentwürfe. Das setzt voraus, dass diese auch tatsächlich verwirklicht werden können, ohne dass sich daraus gravierende Nachteile für den weiteren Lebensverlauf ergeben“, erläuterte Harsch-Bauer.
Info: Kindererziehungszeiten werden wie Pflichtbeitragszeiten gewertet. Die Anrechnung eines Entgeltpunktes bedeutet, dass Erziehende so gestellt werden, als hätten sie Rentenanwartschaften in Höhe eines durchschnittlichen Arbeitsentgeltes für ein Jahr erworben. Diese Entgeltpunkte aus Kindererziehungszeiten werden bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze zusätzlich zu Beiträgen aus Beschäftigung angerechnet.
Info: Die Frauen Union steht der CDU nahe, ist aber eine eigenständige Organisation mit eigener Mitgliedschaft. Die FU Ostalb hat 654 Mitglieder. Weitere Informationen unter www.fu-bw.de.